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Satzung

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Gastangler

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Erwerb von Angelberechtigungen hier

Angelbedingungen für Inhaber von Angelberechtigungen

Um den Angelsport im Sinne der Satzung des Vereins zu betreiben, sollte jeder Inhaber des Erlaubnischeines folgende Punkte beachten:

1. Jeder Angler ist verpflichtet Kescher und Löseschere mitzuführen.

2. Alle Fische sind, sobald sie in Besitz genommen wurden (Kescher, Rucksack), in die Fangkarte einzutragen. Das Hältern zwecks Austausch der Fische ist verboten. Gehälterte Fische müssen nach Beendigung des Angelns weidgerecht getötet und mitgenommen werden.

3. Erlaubt sind:
- je eine Spinnangel mit bis zu drei Einfach-, Doppel- oder Dreifachhaken
- eine Fliegenrute mit je einer künstlichen Fliege, Streamer oder Nymphe

    Als Flugrute gilt eine Rute mit Rolle am Griffende!


4. Mindestmaße siehe Thüringer Fischereiverordnung - Beachte Änderung Bachforelle 30 cm!

5. In der Zeit vom 01.02. bis zum 31.03. ist die Nutzung der Spinnrute und der Flugrute verboten.

6. Fangbegrenzungen: maximal zwei Stück Salmoniden

7. Der Verkauf der geangelten Fische ist verboten.

8. Für eventuelle Ufer- und Flurschäden haftet der Angler.

9. Das Angelgewässer ist in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.

10. Änderungen bleiben vorbehalten.
 

    Bitte die örtliche Beschilderung beachten!


(Der Vorstand)

 

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